Ihr eBike als Dienstfahrrad. Sie wünschen sich ein neues Bike, möchten aber nicht auf einen Schlag die Summe für Ihr Traumrad ausgeben? Ihr Arbeitgeber kann helfen: Das Dienstwagen-Privileg (die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung) gilt seit Januar 2020 gleichberechtigt für Fahrräder. Demnach können Firmen ihren Mitarbeitern statt eines Autos zu ähnlichen Konditionen auch ein Dienstfahrrad anbieten.
Bike-Leasing
Der günstige Weg zum Wunschfahrrad:
Profitieren Sie gleich zweifach:
- Über den Leasingzeitraum zahlen Sie per Gehaltsumwandlung eine monatliche Rate für Ihr Wunschrad, sprich: es wird Ihnen direkt vom Gehalt abgezogen. Das ist im Prinzip eine Art zinsfreie Finanzierung.
- Sie profitieren darüber hinaus durch steuerliche Vorteile. Je nach Vertrag und Preis des Fahrrads kann sich eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent ergeben.
Das Dienstwagen-Prinzip gilt übrigens auch für Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende zu etwas anderen Konditionen.