Bike-Leasing

Der günstige Weg zum Wunschfahrrad:

Ihr eBike als Dienstfahrrad. Sie wünschen sich ein neues Bike, möchten aber nicht auf einen Schlag die Summe für Ihr Traumrad ausgeben? Ihr Arbeitgeber kann helfen: Das Dienstwagen-Privileg (die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung) gilt seit Januar 2020 gleichberechtigt für Fahrräder. Demnach können Firmen ihren Mitarbeitern statt eines Autos zu ähnlichen Konditionen auch ein Dienstfahrrad anbieten.

Profitieren Sie gleich zweifach:

  • Über den Leasingzeitraum zahlen Sie per Gehaltsumwandlung eine monatliche Rate für Ihr Wunschrad, sprich: es wird Ihnen direkt vom Gehalt abgezogen. Das ist im Prinzip eine Art zinsfreie Finanzierung.
  • Sie profitieren darüber hinaus durch steuerliche Vorteile. Je nach Vertrag und Preis des Fahrrads kann sich eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent ergeben.

Das Dienstwagen-Prinzip gilt übrigens auch für Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende zu etwas anderen Konditionen.

Wir arbeiten mit unterschiedlichen Leasing-Anbietern zusammen, die sich als optimale Partner erwiesen haben:

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